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Dienstleistungen: Das Finanzamt hilft!

2012-04-08 19:10 Das Finanzamt beteiligt sich an von Unternehmen ausgeführten Handwerkerleistungen und auch für Umzugsdienstleistungen. Die Förderung beschränkt sich auf Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten einschließlich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Das in Rechnung gestellte Material zuzüglich Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig. Ausnahme: niedrigwertige Verbrauchsmaterialien wie z.B. Abdeckplane oder Material für die Vorarbeiten, die nicht gesondert in Rechnung […]