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Halteverbotszone Umzug Frankfurt Mannheim

Frankfurt/Mannheim: Zugeparkt trotz Halteverbot?

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Frankfurt/ Mannheim: Zugeparkt trotz Halteverbot?

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Frankfurt/Mannheim.

Zugeparkt trotz Halteverbot?

Hier erfährst du was zu tun ist, wenn trotzdem jemand in deiner temporär eingerichteten Halteverbotszone am Umzugstag parkt.

1. Was mache ich wenn am Umzugstag doch jemand in meiner Halteverbotszone parkt?

Das ist wirklich ärgerlich – hast du doch Halteverbotsschilder aufgestellt, die offensichtlich darauf hinweisen, dass hier nicht geparkt werden darf. Leider gibt es immer noch Verkehrsteilnehmer die sich nicht daran halten.

Durch das fristgerechte Aufstellen der Halteverbotsschilder und das Beantragen der Halteverbotszone bei der zuständigen Behörde, hast du das Recht am Einsatztag falsch parkende Fahrzeuge abschleppen zu lassen.

Damit dies schnell und unkompliziert statt findet, ist es empfehlenswert ca. 1 Stunde vor dem definierten Beginn des Halteverbots zu kontrollieren ob Fahrzeuge in deiner Halteverbotszone parken. Ist dies der Fall, ist unmittelbar das zuständige Ordnungsamt telefonisch zu informieren.

In der Regel schickt das Ordnungsamt innerhalb von 30 Minuten jemanden bei dir vorbei, der sich das ganze vor Ort anschaut. Dem zuständigen Mitarbeiter solltest du in diesem Zusammenhang deine Genehmigung und das ausgefüllte Aufstellprotokoll überreichen.

Im ersten Schritt ermittelt das Ordnungsamt an Hand des Kennzeichens den Halter und versucht diesen (sollte dieser in unmittelbarer Nachbarschaft wohnen) letztmalig dazu aufzufordern sein Fahrzeug weg zu fahren. Ist dies nicht erfolgreich wird das Fahrzeug abgeschleppt.

Unser Tipp: Ist es abzusehen, dass Fahrzeuge am Einsatztag in deiner Halteverbotszone parken, ruf’ mit Vorlauf das Ordnungsamt! Ab Anruf bis zum endgültigen Abschleppens können 1 bis 1,5 Stunden “verloren gehen”.

Du hast das Recht abschleppen zu lassen!

2. Verkehrsüberwachung rufen – Ansprechpartner und Telefonnummern
Zuständig für Falschparker in mobil errichtete Halteverbotszonen ist nicht die Polizei sondern die speziellen Verkehrsüberwachungn der jeweiligen Städte – oft sind diese dem Ordnungsamt angesiedelt

Frankfurt

In Frankfurt rufst du bitte das Verkehrssicherheitstelefon unter der Rufnummer 069-212 36360 an. Bitte halte die Genehmigung sowie das angefertigte Aufstellprotokoll bereit.

Mannheim

In Mannheim rufst du bitte das Verkehrssicherheitstelefon unter der Rufnummer 0621 293-2187 an. Bitte halte die Genehmigung sowie das angefertigte Aufstellprotokoll bereit.

3. Abschleppkosten bei Halteverbot
Hast du Halteverbotsschilder korrekt und rechtzeitig aufgestellt, die auch in Form, Farbe und Größe der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen und eine Genehmigung bei der Stadt beantragt gehst du kein Risiko ein auf Kosten sitzen zu bleiben.

Mögliche Abschleppkosten muss der Falschparker zahlen – du als Errichter der Halteverbotszone musst nicht dafür bezahlen – schließlich hast du ordnungsgemäß eine Halteverbotszone eingerichtet und das Halteverbot offenkundig ausgewiesen.

Dies gilt unabhängig davon ob der Halter selber oder jemand anderes das Fahrzeug bewegt – für die Abschleppkosten haftet der Halter.

Übrigens: Mögliche Falschparker können sich nicht rausreden, dass Sie bspw. im Urlaub sind: Jeder der auf öffentlichem Grund parkt, muss alle drei Tage die Verkehrssituation rund um das abgestellte Fahrzeug kontrollieren.

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