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AMÖ-Spedition-Zertifikat

Einzigartig: “Das rollende Känguru” ist unser Qualitätssiegel für Umzüge und Verbraucherschutz

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Einzigartig: “Das rollende Känguru” ist unser Qualitätssiegel für Umzüge und Verbraucherschutz

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AMÖ-Zertifikat

Die AMÖ verleiht im Rahmen ihrer AMÖ-Abgrenzungskampagne das AMÖ-Zertifikat „anerkannter AMÖ-Fachbetrieb“. Unsere geprüften Umzugsprofis verpflichten sich selbst über die fachliche Kompetenz, Leistungsfähigkeit sowie Zuverlässigkeit hinaus zu einer umfassend hohen Qualität ihrer Dienstleistungen und haben damit die einmalige Möglichkeit, sich von anderen Wettbewerbern abzugrenzen.

AMÖ-Zertifikat: Ihr Nachweis für Qualitätsumzüge und Verbraucherschutz

Verbraucher, die bei ihrem Umzug auf Nummer sicher gehen möchten, achten bei der Wahl eines vertrauensvollen Umzugsunternehmens auf eine ganz spezielle Auszeichnung: das AMÖ-Zertifikat. Denn, das wird für Sie nicht neu sein: Nicht alle Anbieter, die sich als Umzugsdienstleister bezeichnen, erfüllen auch gängige Qualitätsstandards.

Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. verleiht im Rahmen der AMÖ-Abgrenzungskampagne jedes Jahr auf Antrag das AMÖ-Zertifikat „anerkannter AMÖ-Fachbetrieb“. Die damit ausgezeichneten AMÖ-Mitgliedsunternehmen verpflichten sich selbst über die fachliche Kompetenz, Leistungsfähigkeit sowie Zuverlässigkeit hinaus zu einer umfassend hohen Qualität ihrer Dienstleistungen, und haben damit die Möglichkeit, sich von Mitbewerbern abzugrenzen. Die begleitende, unabhängige Qualitätskontrolle wird von der SVG Zertifizierungs GmbH vorgenommen. Das AMÖ-Zertifikat als Qualitätsnachweis leistet damit außerdem einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz.

Wer mit einem ausgezeichneten AMÖ-Mitgliedsunternehmen umzieht, verringert das Risiko, auf Umzugsbetrüger oder unseriöse Anbieter reinzufallen.

Grundvoraussetzung ist die Verpflichtung aller teilnehmenden AMÖ-Mitgliedsunternehmen, als ordentlicher Kaufmann zu handeln: Sie beraten Kunden gründlich und umfassend und erstellen für sie nachvollziehbare, übersichtliche und detaillierte Angebote sowie Rechnungen.

Daneben gibt es weitere Selbstverpflichtungen, zum Beispiel, dass sie als Umzugsberater, Transportleiter und Packer nur Fachleute, geeignete und sichere Technik/Geräte sowie umweltverträgliche Verpackungsmaterialien einsetzen.

Vorteil für Verbraucher: Sollte es zu Konflikten mit dem Kunden kommen, wirken die AMÖ-Mitgliedsunternehmen an einem Einigungsverfahren mit und folgen dem Spruch der Einigungsstelle der AMÖ. Aber Achtung, liebe Verbraucher: Die Einigungsstelle wird nur dann für Sie aktiv, sofern Sie mit einem AMÖ-Mitgliedsunternehmen umgezogen sind!

AMÖ-Zertifikat: Weitere Prüfpunkte

Zur Prüfung für das AMÖ-Zertifikat müssen von den Unternehmen wichtige Lizenzen wie die Güterkraftverkehrserlaubnis und die EU-Lizenz vorgelegt werden. Wenn keine Transporte im Selbsteintritt durchgeführt werden, muss das Verzeichnis der eingesetzten Subunternehmer im Abgleich mit den Geschäftsprozessen vorgelegt werden. Weiterhin werden die Verkehrshaftungs- und die Betriebshaftpflichtversicherung geprüft sowie anhand des Lohnsummennachweises an die BG Verkehr und andere gesetzliche Unfallversicherungen das Erfüllen der sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Verpflichtungen.

Sehr detailliert wird die Übereinstimmung von Angeboten und Abrechnung geprüft, insbesondere auf:

  • Unternehmensname mit Rechtsform
  • Inhaber / Vertretungsberechtigter
  • Anschrift
  • HRG-Nummer (sofern eintragungspflichtig)
  • USt-Ident Nr.
  • Be- und Entladeadresse
  • Umfang des Umzugsgutes
  • klare Hinweise auf kostenpflichtige Bestandteile
  • Umfang der zu erbringenden Leistung
  • Einzelpositionen oder Festpreis für Gesamtleistung
  • Ausweisung der Mehrwertsteuer
  • Leistungsbeschreibung
  • Verwendung der Haftungsinformation sowie der
  • Hinweis im Angebot über weitergehende Versicherung.

Außerdem müssen in den Haftungsinformationen besondere Passagen (Schadensmeldefristen) drucktechnisch hervorgehoben werden, auch der Hinweis auf die Einigungsstelle der AMÖ darf in den AGB nicht fehlen.

Beim Einsatz von Subunternehmern werden Angaben kontrolliert wie

  • Transportabgabe-Auftrag
  • Güterkraftverkehrserlaubnis
  • Versicherungen/ Haftungsangaben
  • Vereinbarung bezüglich Personal / Qualitätskriterien (bzw. AMÖ-Zertifikat).

Die fachliche Qualifikation des Personals wird stichprobenartig über Personalakten und Tätigkeitsnachweise überprüft. Dazu werden die entsprechenden Personalblätter, Arbeitsscheine und der Dispoplan herangezogen.

Des Weiteren muss das Unternehmen verschiedenen Nachweise erbringen: Es werden nur Umzugskartons aus Recyclingmaterial verwendet. Es werden Fahrzeuge mit festem Aufbau bzw. verschließbarem Heck eingesetzt, inklusive Container und Wechselbrücken. Außerdem werden die Möglichkeiten der Ladungssicherung durch Zurrleisten, Zurrtöpfe und Gurtmaterialien geprüft und ob die Ausrüstung gemäß EN 12522 mit Decken und Kisten vorhanden ist. Falls Möbellager angeboten werden, müssen sie trocken, abschließbar sowie für unbefugte Dritte unzugänglich sein. Lagerpartien müssen eindeutig getrennt sein. Abschließbare Lagercontainer bzw. Wechselbehälter müssen sich auf einem abgeschlossenen Betriebsgelände befinden.

Aufnahme ins Verzeichnis „Ein AMÖ- Spediteur ist immer in Ihrer Nähe“

Die AMÖ vergibt das Zertifikat seit 30 Jahren an Mitgliedsunternehmen, die zur Selbstverpflichtung und deren Überprüfung bereit sind. Die Zertifikate enthalten

  • Namen und Anschrift des Unternehmens
  • ein Logo mit dem rollenden AMÖ-Känguru
  • den Schriftzug „Qualitätskontrolle durch SVG-Zert“ sowie eine
  • individuelle Zertifikatsnummer.

Das AMÖ-Zertifikat wird auf Antrag zu Beginn des Jahres für das laufende Jahr verliehen. Es wird ausschließlich an AMÖ-Mirgliedsunternehmen verliehen. Wer nicht Mitglied im Verband ist, darf nicht teilnehmen! Alle ausgezeichneten Umzugs- und Transportunternehmen sind im Verzeichnis „Ein AMÖ- Spediteur ist immer in Ihrer Nähe“ aufgeführt, das jährlich neu von uns herausgegeben wird.

Außerdem sind alle ausgezeichneten AMÖ-Mitgliedsunternehmen auf www.umzug.org aufgeführt, der garantiert werbe- und kostenfreien Umzugsplattform der AMÖ.

Quelle: Amok.de/amoe/zertifikat

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